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Regelung Metalldetektoren Ile De Re

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Photo de Fer Trouliksur @Unsplash

Regelungen für Metalldetektoren auf der Île de Ré

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Die Freizeit-Metalldetektion zieht viele Neugierige an die Strände der Île de Ré, vor allem außerhalb der Saison. Diese Praxis ist jedoch durch nationale Vorschriften und kommunale Erlasse, die jeder Gemeinde eigen sind, streng geregelt. Um die Naturräume, das Kulturerbe und die Ruhe aller zu schützen, ist es unerlässlich, sich vor jeder Prospektion gut zu informieren.

Metalldetektoren und die Strände der Île de Ré: Was Sie wissen sollten

Auf der Ile de Ré ist die Praxis der Metalldetektion je nach Gemeinde, Jahreszeit und Öffnungszeiten unterschiedlich. Vor allem in den Sommermonaten gibt es Einschränkungen, um die Belästigung der Sommergäste zu begrenzen und sensible Orte zu schützen.

Die Gemeindeverordnungen können somit :

    • Die Zeiten für die Ausübung der Fischerei einschränken,
    • Die Entdeckung zeitweise verbieten, häufig im Sommer,
    • Die Praxis das ganze Jahr über an bestimmten Stränden oder in bestimmten Bereichen verbieten.

Außerhalb dieser Verbote kann die Praxis unter bestimmten Bedingungen und manchmal nach vorheriger Anfrage bei der zuständigen Stadtverwaltungtoleriert werden.

Sensible Naturräume: verstärkte Wachsamkeit

Dünen, Pfade und geschützte Gebiete

Auf der gesamten Île de Ré wird ausdrücklich davon abgeraten – und oft auch verboten – zu forschen:

    • auf den Dünen,
    • in den empfindlichen Naturräumen,
    • außerhalb der markierten Wege für den Zugang zu den Stränden.

Diese empfindlichen Lebensräume tragen zum natürlichen Gleichgewicht der Insel und zum Schutz der Küste bei.

Regelung nach Gemeinde

Le Bois-Plage-en-Ré

Die Verwendung von Metalldetektoren ist an den Stränden vom 15. Juni bis zum 15. September von 10:00 bis 20:00 Uhr verboten.
Außerhalb dieser Zeiten wird die Praxis unter bestimmten Bedingungen toleriert:

    • Vorheriger schriftlicher Antrag an den Bürgermeister,
    • Beachtung der natürlichen Bedingungen (Gezeiten, Hindernisse, Gefahren durch Kriegsgeräte),
    • Meldepflicht für alle Funde, die von Interesse für das Kulturerbe sind,
    • Verbot von motorisierten Fahrzeugen auf dem öffentlichen Meeresgebiet.

Antrag zu richten an: [email protected]
oder per Post an: Mairie du Bois-Plage-en-Ré – 37 avenue Aristide Briand – 17580 Le Bois-Plage-en-Ré

Rivedoux-Plage

Das Aufspüren muss strikt eine Freizeitaktivität bleiben, bei der nicht nach Überresten gesucht wird.

    • Verbot vom 1. Juli bis 31. August, von 9 bis 20 Uhr,
    • Außerhalb der Sommermonate erlaubt, unter Beachtung der anderen Nutzer und der geltenden Vorschriften.

Saint-Clément-des-Baleines

Verbot von 10:00 bis 19:00 Uhr, vom 15. Juni bis 15. September, an allen Stränden.

Tolerierung unter bestimmten Bedingungen :

    • Schriftlicher Antrag im Rathaus,
    • Meldung jeder Entdeckung mit historischem oder archäologischem Charakter,
    • Respektierung der öffentlichen Meeresdomäne.

La Flotte

In der Gemeinde La Flotte ist die Verwendung von Metalldetektorgeräten an allen Stränden das ganze Jahr über verboten.

Fundsachen: Welche Verpflichtungen bestehen?

Verlorene Gegenstände, Schmuck und persönliche Gegenstände

Verloren gegangene Wertgegenstände gehennicht automatisch in das Eigentum des Finders über.

Gemeldet und den zuständigen Behörden übergeben werden müssen :

    • Identifizierbarer Schmuck (Ring, Halskette, Armband …),
    • Brillen, Schlüssel, Mobiltelefone,
    • alle wertvollen Gegenstände, auch wenn sie anonym sind.

Die Gegenstände müssen abgegeben werden bei:

    • den CRS-Posten,
    • bei der Stadtverwaltung,
    • oder bei der Stadtpolizei der betreffenden Gemeinde.

Anschließend wird ein Hinterlegungsschein ausgehändigt.

Nationale Vorschriften: Der rechtliche Rahmen

Gesetzbuch über das Kulturerbe

Die Praxis der Metalldetektion ist gesetzlich geregelt, insbesondere :

Artikel L.542-1

Die Verwendung von Detektoren zu Zwecken der historischen oder archäologischen Forschung bedarf einer vorherigen behördlichen Genehmigung.

Niemand darf Geräte zum Aufspüren von Metallobjekten für die Suche nach Denkmälern und Objekten verwenden, die für die Vorgeschichte, Geschichte, Archäologie oder Archäologie von Interesse sein könnten.Kunst oder Archäologie dienen, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung eingeholt zu haben, die auf der Grundlage der Qualifikation des Antragstellers sowie der Art und Weise der Forschung erteilt wird.

Artikel L.531-14

Jede Entdeckung , die für Kunst, Geschichte, Vorgeschichte, Archäologie oder Numismatik von Interesse sein könnte, muss unverzüglich dem Bürgermeisteramt gemeldet werden.

Jede Person (also auch der Prospektor), die ein Gut oder eine Stätte entdeckt, das bzw. die für Kunst, Geschichte, Vorgeschichte, Archäologie oder Numismatik von Interesse sein könnte, muss dies unverzüglich dem Bürgermeisteramt des Fundortes melden.

Diese Bestimmungen übernehmen die Grundsätze des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 über die Verwendung von Metalldetektoren.

Kontakte der Rathäuser auf der Île de Ré

    • Rivedoux-Plage: 05 46 09 39 39
    • Sainte-Marie-de-Ré: 05 46 30 21 24
    • La Flotte: 05 46 09 60 13
    • Le Bois-Plage-en-Ré: 05 46 09 23 11
    • La Couarde-sur-Mer: 05 46 29 82 89
    • Saint-Martin-de-Ré: 05 46 09 38 90
    • Loix: 05 46 29 01 06
    • Ars-en-Ré: 05 46 29 40 21
    • Saint-Clément-des-Baleines: 05 46 29 42 02
    • Les Portes-en-Ré: 05 46 29 50 56
FAQ - Metalldetektoren auf der Île de Ré

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