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Mit dem Haustier auf die Île de Ré kommen

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Für Hunde zugängliche Strände und Wälder auf der Île de Ré: Vorschriften, Öffnungszeiten und praktische Tipps, damit Sie die Natur mit Ihrem Vierbeiner genießen können.

Genießen Sie den Strand mit Ihrem Hund!

Hunde haben als Reisebegleiter bei einem Aufenthalt auf der Île de Ré ihren festen Platz.

Allerdings sind einige Regeln für Ihre vierbeinigen Freunde zu beachten, um die Qualität der Strände zu erhalten. Hunde an den Stränden der Île de Ré können zu bestimmten Zeiten frei erlaubt sein, an der Leine geführt werden oder nicht und manchmal auch verboten sein.

Um sich Klarheit zu verschaffen und sicherzustellen, dass Sie den Strand mit Ihrem Hund genießen können und dabei alle respektiert werden, finden Sie hier eine Liste der Genehmigungen pro Dorf:

  • Rivedoux-Plage

    Von 20 Uhr bis 10 Uhr an den anderen Stränden (Plage du Défend und Plage Nord mit Ausnahme der Promenade Théodore Porsain) geduldet, sofern sie an der Leine gehalten werden.

    Vom 1. Juni bis zum 30. September: Tag- und Nachtverbot am Südstrand (von der Brücke bis zum Pas de la Fontaine) und am Nordstrand (Promenade Théodore Porsain).

  • Sainte-Marie-de-Ré

     Der Zugang ist von Oktober bis April erlaubt.

  • Die Flotte

    Ganzjähriges Verbot an allen Stränden.

  • Saint-Martin-de-Ré

    Ganzjähriges Verbot an allen Stränden.

  • Le Bois-Plage-en-Ré

    Am Strand Les Gouillauds sind Hunde erlaubt (Strand zwischen Les Grenettes und Gros Jonc).
    Plage des Batteries: Die Anwesenheit von Hunden wird auf 100 m westlich des Strandes toleriert.

    Erlaubt, angeleint und unter der Verantwortung ihres Besitzers, an allen Stränden vom 1ᵉʳ Oktober bis zum 31. März.
    Vollständiges Verbot von 1ᵉʳ April bis 30. September (Artikel 17 von 12/2010) auf der Länge des Strandes von Gros Jonc bis zum Strand von Petit Sergent.

    Streunende Haustiere werden beschlagnahmt und zurAssociation de Protection des Animaux Rétais (APAR) gebracht. Führhunde für Menschen mit Behinderungen und Rettungshunde dürfen das ganze Jahr über an allen Stränden der Gemeinde Bois-Plage-en-Ré eingesetzt werden.

  • La Couarde-sur-Mer

    Vollständiges Verbot vom 1ᵉʳ Juni bis zum 30. September und während der gesamten Schulferien in allen Zonen.

  • Loix

    Ganzjähriges Verbot an allen Stränden.

  • Ars-en-Ré

    Erlaubt von 1ᵉʳ Oktober bis 31. Mai am Strand von La Grange.

    Erlaubt von 1ᵉʳ September bis 30. Juni an den Stränden von Martray, La Marielle, Pointe de Grignon und Radia.

  • Saint-Clément-des-Baleines

    Sie sind vom 15. Juni bis zum 15. September von 19:00 bis 9:00 Uhr an den Stränden Conche-des-Baleines und Côte Sauvage erlaubt.

  • Les Portes-en-Ré

    Erlaubt von 20 bis 10 Uhr vom 1ᵉʳ Juni bis zum 30. September – Erlaubt ohne Einschränkung den Rest des Jahres.

    Verbot vom 1ᵉʳ Juni bis 30. September Verbot von 10:00 bis 20:00 Uhr.

Der Blindenführhund oder der Assistenzhund :
Das Tier darf verschiedene öffentliche Bereiche betreten, z. B. alle Strände auf der Île de Ré. Als Hundehalter müssen Sie lediglich einen Behindertenausweis, eine Bescheinigung über die Ausbildung des Hundes oder einen Ausweis für Gastfamilien, die den Hund ausbilden, besitzen. Erfahrene Hunde und Hunde in Ausbildung haben die gleichen Rechte (wenn sie von ihrem Ausbilder begleitet werden).
Weitere Informationen zur Zugänglichkeit von Blindenführhunden finden Sie unter dem offiziellen Link hier.

Warum sind Hunde am Strand verboten?

Hunde sind an Stränden oft aus hygienischen oder Sicherheitsgründen verboten.
Wussten Sie aber auch, dass unsere Hundefreunde, wenn sie am Strand herumrennen oder ihre Hinterlassenschaften hinterlassen, den wild lebenden Tieren und Pflanzen ernsthafte Probleme bereiten? Wenn Sie Ihren Hund an der Leine führen und einen kleinen Umweg an einer Gruppe von Vögeln vorbei machen, um sie in Ruhe zu lassen, schützen Sie damit die Zukunft der Schönheit unserer Strände.

Wussten Sie schon?

Seeregenpfeifer, kleine, selten gewordene Vögel, nisten hoch oben an den Stränden und legen ihre Eier direkt in den Sand, was sie sehr verletzlich macht.
Spaziergänger und Hunde sind Störquellen, die ihre Brut zerstören können. Es ist daher unerlässlich, besonders darauf zu achten, diesen harmlosen Tieren nicht zu schaden.

Mit dem Hund im Wald spazieren gehen?

Bei einem Spaziergang im Wald kann es verlockend sein, die Fesseln unserer Haustiere zu lösen. Doch diese scheinbar harmlose Geste kann erhebliche Auswirkungen auf die Wildtiere haben.

Das ganze Jahr über müssen Hunde unter der Aufsicht ihres Besitzers bleiben und dürfen sich nicht weiter als 100 Meter von ihm entfernen.

  • Im Frühjahr verschärfen sich die Vorschriften: Vom 15. April bis zum 30. Juni jeden Jahres schreibt ein Ministerialerlass (Stand: 16. April 2021) vor, dass Hundebesitzer ihre Tiere außerhalb von Waldwegen* an der Leine führen müssen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 750 Euro.

*Die Waldallee wird im weiteren Sinne als Waldstraßen, -wege oder -pfade verstanden, insbesondere GR, aber auch alle Spazierwege. Dagegen gelten Waldabtrennungen, Feuerschneisen und Parzellengrenzen nicht als Wege.

Erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung

Wenden Sie sich an die örtlichen Rathäuser, da das Fangen von Schädlingen in Jagdrevieren zu einem jährlichen Verbot führen kann (Gemeindeerlass und abhängig von den örtlichen Jagdverbänden!).

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Praktische Informationen