Waldbrände auf der Île de Ré: Wichtige Vorschriften und Hinweise

Zwischen Meer, Dünen, Kiefernwäldern und geschützten Naturräumen verfügt die Île de Ré über ein empfindliches Naturerbe, dessen Schutz von entscheidender Bedeutung ist.

Bei hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr können die Gemeinden und zuständigen Behörden vorübergehende Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Naturräume der Île de Ré zu schützen. Hier finden Sie die wichtigsten zu beachtenden Regeln sowie die geltenden Gemeindeverordnungen.

Aktualisiert am 27 Juli 2026

   Warum werden Einschränkungen eingeführt?

Die Wälder, Dünen und Naturräume der Île de Ré können bei Hitze, Trockenheit oder starkem Wind besonders brandgefährdet sein.
Wenn das Risiko steigt, können die Gemeinden vorbeugende Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel:

  • die Sperrung bestimmter Zugänge zu den Wäldern
  • das Verbot, bestimmte Naturgebiete zu befahren oder dort zu parken
  • die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Stränden
  • das Verbot von Feuer und Aktivitäten, die Funken verursachen können

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Entstehung von Bränden einzudämmen und den Einsatz der Rettungskräfte im Falle eines Vorfalls zu erleichtern.

   Vorübergehende Einschränkungen und Sperrungen auf der Île de Ré

Je nach Waldbrandgefahr können die Gemeinden auf der Île de Ré vorübergehende Maßnahmen zum Schutz der Einwohner, Besucher und Naturräume ergreifen.

Da sich die Einschränkungen je nach Wetterbedingungen und Waldbrandgefahr rasch ändern können, wird empfohlen, vor jedem Spaziergang, Radausflug oder jeder anderen Aktivität in den Naturgebieten der Île de Ré die von den betroffenen Gemeinden veröffentlichten Verordnungen zu konsultieren.

Gültig ab Freitag, dem 24. Juli 2026, bis auf Weiteres

   Les Portes-en-Ré

Aufgrund der hohen Brandgefahr wurden mehrere Zugänge in der Nähe von Waldgebieten vorübergehend gesperrt. Betroffen sind insbesondere die Zugänge zu den Stränden Petit Bec, Lizay, Trousse Chemise, Barre de Veille sowie zur Sente des Morines.

Einige Strände bleiben jedoch zugänglich, darunter insbesondere die Saucière, der Grand Marchais, der Petit Marchais, der Anzin (la Chiouse), Gros Jonc, Cytons, Redoute, Loge, Aile du Peu (Les Trois Cailloux), Anse du Fourneau und Patache.

Die Gemeinde weist zudem auf das Rauchverbot an den Stränden sowie in der Nähe von Wäldern und Dünen hin, ebenso wie auf das Verbot von Grillen, Lagerfeuern, der Verbrennung von Grünabfällen und Materialien, die Funken verursachen können.

   Saint-Clément-des-Baleines

In Saint-Clément-des-Baleines hat die Gemeinde aufgrund der Brandgefahr den Zugang zum Waldgebiet Lizay, insbesondere über den Zugang Couny, für Kraftfahrzeuge eingeschränkt.
Diese Maßnahme wurde in Absprache mit den Rettungsdiensten, der Präfektur und der französischen Forstbehörde getroffen.
Die Gemeinde weist zudem erneut auf das Rauchverbot in Wäldern und an Stränden sowie auf das Verbot von Grillen, Lagerfeuern, das Verbrennen von Pflanzenabfällen und jeglichem Verhalten hin, das einen Brand auslösen könnte.

   Sainte-Marie-de-Ré

Aufgrund einer hohen Waldbrandgefahr kann durch einen Gemeindebeschluss der Zugang, der Verkehr und das Parken für Fußgänger, Radfahrer sowie alle motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeuge in den Waldgebieten und Naturräumen von Sainte-Marie-de-Ré vorübergehend untersagt werden
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Brandgefahr zu verringern und den Einsatz der Rettungskräfte zu erleichtern, während gleichzeitig die im Sommer besonders empfindlichen Naturräume geschützt werden.

   Zu beachtende Vorschriften während der Waldbrandgefahr

Zum Schutz der Naturräume auf der Île de Ré gelten mehrere Sicherheitsvorschriften:

   Rauchverbot

Das Rauchen ist verboten:

  • in den Wäldern
  • in der Nähe von Waldgebieten
  • in den Dünen
  • an allen Stränden

Eine nicht vollständig ausgelöschte Zigarettenkippe kann innerhalb weniger Sekunden einen Brand auslösen.

   Feuer und Grillen verboten

Grillen, Lagerfeuer und Freizeitfeuer sind in Naturgebieten sowie in der Nähe von Waldgebieten verboten.

   Grünabfälle und Verbrennung

Das Verbrennen von Grünabfällen ist verboten.

   Risikobehaftete Geräte

Die Verwendung von Geräten oder Maschinen, die Funken erzeugen können, kann je nach Risikograd vorübergehend untersagt werden.

   Wachsamkeit aller

Werfen Sie niemals Folgendes weg:

  • Zigarettenkippen
  • Streichhölzer
  • brennbare Gegenstände
  • Abfälle, die einen Brand auslösen können

Der Schutz unseres Landes geht uns alle an.

   Lasst uns gemeinsam die Naturräume der Île de Ré schützen

Die Wälder, Dünen und Naturräume stellen einen außergewöhnlichen Reichtum der Île de Ré dar. Durch rücksichtsvolles Verhalten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften trägt jeder dazu bei, dieses Naturerbe nachhaltig für die Einwohner, Besucher und künftige Generationen zu bewahren.