Postkarte Ile De Re Von Alizee RusseilPostkarte Ile De Re Von Alizee Russeil
©Postkarte Ile De Re Von Alizee Russeil|Alizée Russeil

Barrierefreiheit: nicht konform

Destination Ile de Ré – Office de Tourisme verpflichtet sich, die Website iledere.com gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichheit der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen füralle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von ihrer Ausstattung, ihrer Art der Navigation oder eventuellen Behinderungen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.iledere.com, die am 4. Dezember 2025 gültig ist. Auf dieser Seite werden der aktuelle Stand der Zugänglichkeit der Website, die laufenden Maßnahmen und die Kontaktmöglichkeiten bei Schwierigkeiten dargestellt.

Compliance-Status

Die Website von Destination Ile de Ré – Office de Tourisme wurde als nicht konform mit dem Allgemeinen Referenzrahmen für die Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA Version 4.1) erklärt. Bis heute :

  • Ein vollständiges Konformitätsaudit, das nach der offiziellen RGAA-Methode durchgeführt wurde, wurde noch nicht durchgeführt.
  • Da ein solches Audit nicht vorliegt, können wir keine genaue Konformitätsrate veröffentlichen.
  • Aus Gründen der Transparenz wird die Website daher bis zur Durchführung des Audits als nicht konform betrachtet.

Es wird aktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit gearbeitet, und ein Konformitätsaudit ist für die erste Hälfte des Jahres 2026 geplant.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Auf iledere.com haben wir ein einfaches Ziel: Alle Besucher sollen auf die Inhalte der Website zugreifen können, auch diejenigen, die behindertengerechte Hilfsmittel verwenden. Konkret ist eine barrierefreie Website eine Website, die es ermöglicht, :

  • Mit einer Sprachausgabe oder einer Braillezeile navigieren, die von blinden oder sehbehinderten Menschen verwendet werden.
  • Die Anzeige nach ihren Bedürfnissen anpassen: den Text vergrößern, die Farben anpassen, die Kontraste verbessern usw., um das Lesen komfortabel zu machen.
  • Die Website ohne Maus, nur mit der Tastatur oder über einen Touchscreenerkunden.

Digitale Barrierefreiheit ist kein „Extra“: Sie ist eine Verpflichtung.

Vorgehen und geplante Maßnahmen

Um die Zugänglichkeit der Website zu verbessern, wird ein strukturiertes Vorgehen eingeleitet:

  • Schrittweise Übernahme der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente…) durch das Team des Fremdenverkehrsamts, um ihre Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Durchführung eines Audits der technischen und funktionalenZugänglichkeit durch einen spezialisierten Dienstleister (auf einer repräsentativen Stichprobe von Seiten und Funktionen).
  • Erstellung eines prioritären Aktionsplans auf der Grundlage der Ergebnisse des Audits, mit Identifizierung :
    • der vorzunehmenden technischen Korrekturen (Code, Templates, Module),
    • der Weiterentwicklungen der Ergonomie und der Navigation,
    • der Best Practices, die für neue Inhalte übernommen werden sollten.
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Webagentur für die Integration der notwendigen Korrekturen.
  • Kompetenzsteigerung der internen Teams (Redaktion, Integration, Visualisierung), um schrittweise barrierefreie Inhalte zu produzieren.

Potenziell nicht zugängliche Inhalte

Bis zum Abschluss der vollständigen Prüfung können einige Elemente der Website für bestimmte Zielgruppen nur schwer zugänglich sein. Zur Orientierung können dies insbesondere sein: :

  • Bilder ohne angepasste Textalternative.
  • PDF-Dokumente oder andere heruntergeladene Dateien (Broschüren, Leitfäden, Formulare), die nicht für Bildschirmleser strukturiert sind.
  • UnzureichendeFarbkontraste bei bestimmten Textblöcken, Schaltflächen.
  • Manchmal eingeschränkteTastaturnavigation, insbesondere bei einigen Menüs, Karussells oder interaktiven Komponenten.
  • Beschriftungen von Links oder Schaltflächen, die außerhalb des Kontexts nicht eindeutig sind (z. B. „Mehr erfahren“, „Weiterlesen“).
  • DieHierarchie der Überschriften ist manchmal unvollständig, was die Navigation nach Überschriften für Nutzer assistierender Technologien erschwert.

Diese Punkte werden im Laufe der Zeit analysiert und korrigiert.

Einführung eines Zugänglichkeitsmoduls

Bis zum vollständigen RGAA-Audit haben wir ein vereinfachtes Zugänglichkeitsmodul eingerichtet, das über das Personensymbol in der oberen rechten Ecke jeder Seite zugänglich ist. Mit diesem Modul können Sie insbesondere :

  • Kontraste verstärken oder umkehren,
  • denZeilenabstand vergrößern,
  • eine für Legastheniker geeignete Schriftart aktivieren,
  • die Rechtschreibung von Texten entfernen, um das Lesen zu erleichtern,
  • bestimmte Bilder durch Text ersetzen, wenn dies möglich ist.

Diese Lösung behebt nicht die möglichen strukturellen Zugänglichkeitsmängel der Website, sondern bietet den Personen, die darauf angewiesen sind, bereits jetzt einen besseren Nutzungskomfort. Diese Einstellungen werden nach Abschluss des Audits zur Barrierefreiheit der Website neu bewertet und verstärkt.

Ständige Verbesserung der Barrierefreiheit

Unser Ziel ist es, die Website iledere.com zu einer :

  • einfacher zu durchsuchen,
  • besser lesbar zu machen,
  • und inklusiver für alle Zielgruppen (Einwohner, Besucher, Dienstleister, Journalisten usw.).

Bei jeder wichtigen Entwicklung der Website (neues Layout, neue Rubrik, Neugestaltung…) wird die Barrierefreiheit so früh wie möglich in die technischen und redaktionellen Entscheidungen einbezogen.

Unterstützung und Kontakt bei Schwierigkeiten

Wenn Sie ein Problem mit der Zugänglichkeit haben, das Sie daran hindert, auf eine Information oder einen Online-Dienst zuzugreifen, können Sie uns dies mitteilen. Wir werden uns bemühen, Ihnen eine barrierefreie Alternative anzubieten (z. B. Zusendung eines angepassten Dokuments, Übermittlung einer Information per Telefon oder E-Mail).

Kontakti eren Sie uns:

Per E-Mail : [email protected]

Per Telefon : 05 46 09 00 55

Per Post : 

DESTINATION ILE DE RÉ
ZAC des Mirambelles
Rue des Embruns
17580 LE BOIS PLAGE EN RÉ

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht unbedingt an:

  • die betroffene Seite oder Funktion (URL, wenn möglich),
  • die Art der verwendeten Hardware oder Software (Computer, Handy, Screenreader usw.),
  • die aufgetretene Schwierigkeit.

Diese Rückmeldungen sind für uns wertvoll, um die Korrekturen zu priorisieren.

Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen und :

  • Sie das Problem an Destination Ile de Ré gemeldet haben,
  • und Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben,

haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Sie können sich insbesondere an :