©

Tous Droits Réservés

Strände für Hunde

Hunde lieben den Strand! Aber es ist wichtig zu wissen, an welchen Stränden unsere tierischen Freunde erlaubt sind.

– Rivedoux-Plage

Von 20 Uhr bis 10 Uhr an den anderen Stränden (Plage du Défend und Plage Nord mit Ausnahme der Promenade Théodore Porsain) geduldet, sofern sie an der Leine gehalten werden.
Vom 1. Juni bis 30. September: Tag- und Nachtverbot am Südstrand (von der Brücke bis zum Pas de la Fontaine) und am Nordstrand (Promenade Théodore Porsain).

– Sainte-Marie-de-Ré
Der Zugang ist nur vom 1. Oktober bis zum 31. März gestattet.

– Le Bois-Plage-en-Ré
Am Strand Les Gouillauds ist das Mitführen von Hunden erlaubt (Strand zwischen Les Grenettes und Gros Jonc).
Plage des Batteries: Die Anwesenheit von Hunden wird auf 100 m westlich des Strandes toleriert.

  • Erlaubt, angeleint und unter der Verantwortung des Besitzers, an allen Stränden vom 1. Oktober bis 31. März.

Vollständiges Verbot vom 1. April bis zum 30. September (Artikel 17 der 12/2010) auf der Länge des Strandes Gros Jonc, die bis zum Strand Petit Sergent reicht.

Streunende Haustiere werden beschlagnahmt und zurAssociation de Protection des Animaux Rétais (APAR) gebracht. Die Anwesenheit von Blindenhunden, die Menschen mit Behinderungen führen und zu Rettungsaktionen befähigt sind, ist das ganze Jahr über und an allen Stränden der Gemeinde Le Bois-Plage-en-Ré erlaubt.

– La Couarde-sur-Mer
Vollständiges Verbot vom 1. Juli bis zum 31. August.

– Ars-en-Ré
Der Zugang ist vom 1. Oktober bis zum 31. Mai am Strand Plage de la Grange erlaubt.
Der Zugang zu den Stränden Martray, Marielle, Pointe de Grignon und Radia ist vom1. September bis zum 31. Juni erlaubt.

– Saint-Clément-des-Baleines
Sie sind am Strand Conche des Baleines und am Strand Côte Sauvage erlaubt.
Der Zugang ist vom 15. Juni bis zum 15. September von 19:00 bis 9:00 Uhr erlaubt.

– Les Portes-en-Ré
Von 10 bis 20 Uhr verboten, davor und danach also erlaubt (vom 1. Juni bis 30. September) – Den Rest des Jahres uneingeschränkt erlaubt.

– La Flotte / Saint-Martin-de-Ré / Loix
Tiere sind das ganze Jahr über verboten

Blindenführhund oder Assistenzhund :
Das Tier hat Zugang zu verschiedenen öffentlichen Bereichen, wie z. B. allen Stränden der Île de Ré. Als Hundehalter müssen Sie lediglich einen Behindertenausweis, eine Bescheinigung über die Ausbildung des Hundes oder einen Ausweis für Gastfamilien besitzen, die den Hund ausbilden. Erfahrene Hunde und Hunde in Ausbildung haben die gleichen Rechte (wenn sie von ihrem Ausbilder begleitet werden).
Weitere Informationen zur Zugänglichkeit von Blindenführhunden finden Sie unter dem offiziellen Link hier.

Warum sind Hunde am Strand verboten?

Hunde sind an Stränden häufig aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen verboten. Sie sind auch wegen des unglücklichen und missbräuchlichen Verhaltens einiger Besitzer in der Vergangenheit verboten. Wussten Sie aber, dass unsere Hunde, wenn sie am Strand herumrennen oder ihre Hinterlassenschaften hinterlassen, den wild lebenden Tieren und Pflanzen ernsthafte Probleme bereiten? Wenn Sie Ihren Hund an der Leine führen und einen kleinen Umweg an einer Gruppe von Vögeln vorbei machen, um sie in Ruhe zu lassen, schützen Sie damit die Zukunft der Schönheit unserer Strände.

Zum Beispiel nisten Sandregenpfeifer, kleine, selten gewordene Vögel, hoch oben an den Stränden und legen ihre Eier direkt in den Sand. Spaziergänger und Hunde sind Störquellen, die ihre Nester zerstören können.
Andere Vögel bereiten ihre Wanderungen vor, indem sie sich auf dem Vorland versorgen, daher ist es wichtig, dass wir sie in Ruhe lassen, damit sie Kraft für ihre lange Reise sammeln können :).

Hier ist auch eine Auswahl an netten Sehenswürdigkeiten, die mit einem angeleinten Hund leicht zu erreichen sind 🙂

(Sie können einige Sehenswürdigkeiten von außen bewundern und um sie herum spazieren gehen, auch wenn das Betreten des Inneren für Hunde verboten ist, wie z. B. der Leuchtturm von Baleines, das Fort La Prée, die Kirchen…).